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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

14.08.2023

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Recht auf Pflegekarenzgeld bei Sterbebegleitung auch bei Angehörigen im EU-Ausland

Pflegende Angehörige, die in Österreich leben, aber ihre pflegebedürftigen Angehörigen im Ausland betreuen, haben für die Zeit der Hospizkarenz ebenfalls Anspruch auf das Pflegekarenzgeld (in der Höhe des Arbeitslosengeldes). Seit langem ist bekannt, dass auch dann Pflegeaufgaben übernommen werden, wenn die pflegebedürftigen Menschen und ihre pflegenden Angehörigen nicht in einem Haushalt oder in nächster Umgebung leben. Immer mehr pflegende Angehörige übernehmen diese Aufgaben auch bei räumlicher Entfernung. Viele ziehen für einige Zeit deshalb temporär zu ihren pflegebedürftigen Angehörigen oder pendeln oft über viele Kilometer, um möglichst viel an Pflegeaufgaben vor Ort leisten zu können. Damit wird aber der Nachweis eines gemeinsamen Haushalts unmöglich. Die psychische Belastung, nicht immer vor Ort sein zu können, ist besonders groß. Die Sorge, was während ihrer körperlichen Abwesenheit geschieht, die bürokratischen Hürden, die bei dieser Form der Pflege besonders hoch sind, stellen enorme Herausforderungen dar.
Deshalb ist diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes von besonderer Bedeutung.

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