26.05.2026
Kategorien:- Tipp
Informationsbroschüre assistierter Suizid
Seit 1.1.2022 ist es nach dem Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt,
eine Sterbeverfügung zu errichten.
Unter einer Sterbeverfügung ist eine rechtliche Willenserklärung zu verstehen.
Eine einsichts- und urteilsfähige Person fasst den Entschluss, das Leben selbst zu beenden.
Dies erfolgt nach genauen rechtlichen Vorschriften.
Hier können Sie sich informieren:
*Download > Broschüre
Informationen zur Begleitung von schwer kranken und sterbenden Menschen
finden Sie auch auf der Homepage:
* Download > Pflegedaheim