15.12.2023
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Der Angehörigenbonus
Im Zuge der Pflegereform wurde vom Nationalrat die Einführung
des Angehörigenbonus bei Selbst- und Weiterversicherung und
des Angehörigenbonus (ohne Selbst- und Weiterversicherung)
für Personen beschlossen, die eine*n nahe*n Angehörige*n mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen.
Der Angehörigenbonus gebührt frühestens ab 1. Juli 2023 und beträgt monatlich EUR 125,00.
Die erstmalige Auszahlung des Angehörigenbonus erfolgt im Dezember 2023.
Bei Personen mit Selbstversicherung bzw. Weiterversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes oder eines*r nahen Angehörigen wird der Angehörigenbonus amtswegig (keine Antragstellung erforderlich) gewährt, wenn die Selbstversicherung/Weiterversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes/eines*einer nahen Angehörigen vorliegt und der*die nahe Angehörige Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 4 hat.
Bei Personen ohne entsprechende Selbstversicherung bzw. Weiterversicherung (z. B. Pensionist*innen, Erwerbstätige) ist der Angehörigenbonus zu beantragen.
Das monatliche Netto-Jahresdurchschnittseinkommen darf bis zu € 1.500,00 betragen.
Hier finden Sie alle Informationen zum Angehörigenbonus:
* Download > Broschüre
* Download > Antragsformular
Wenn Sie Hilfe bei der Antragstellung brauchen, dann wenden Sie sich bitte an Ihre zuständigen Stellen bei der PVA oder der ÖGK vor Ort. Sollte es eine Community Nurse geben, wird auch dort geholfen.