17.01.2024
Kategorien:- Tipp
Probleme mit der E-Card?
Mit Stichtag 15. Jänner 2024 sind alle E-Cards, die kein Foto aufweisen, gesperrt. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen sowie Nachfristen.
E-Cards ohne Foto bleiben für zahlreiche Personen gültig. So brauchen etwa Kinder und Jugendliche, die jünger als 14 Jahre sind kein Foto auf ihrer E-Card.
Das gilt auch für Menschen, die älter als 70 Jahre alt sind.
Auch Personen, die in Pflegestufe 4, 5, 6, oder 7 eingestuft sind, sind von der Sperre nicht betroffen. Für all diese E-Cards gilt weiterhin das Ablauflaufdatum, das auf der Rückseite der E-Card ersichtlich ist. Auf der Website chipkarte.at können Sie mit Ihrer Sozialversicherungsnummer sowie der Kennnummer Ihrer Karte schnell überprüfen, ob Sie ein Foto nachreichen müssen.
Hier finden Sie alle Informationen