Angehörigenbonus
Ab 1. Juli 2023 gibt es einen „Pflege-daheim-Bonus“
Angehörigenbonus-Voraussetzungen
Im Zuge der Pflegereform wurde vom Nationalrat die Einführung des Angehörigenbonus bei Selbst- und Weiterversicherung und des Angehörigenbonus (ohne Selbst- und Weiterversicherung für Personen beschlossen, die nahe Angehörige mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen.
- Der Angehörigenbonus gebührt frühestens seit 1. Juli 2023 und beträgt monatlich EUR 125,00.
- Die Auszahlung des Angehörigenbonus erfolgt seit Dezember 2023.
Eine Anpassung des Angehörigenbonus erfolgt erstmals ab 1. Jänner 2025. Im Kalenderjahr 2024 gebührt daher der Angehörigenbonus in unveränderter Höhe.
Bei vorhandener Selbst-/Weiterversicherung (als pflegender Angehöriger) wird der Angehörigenbonus automatisch ausbezahlt und muss nicht beantragt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein Antrag über das unten verlinkte Formular gestellt werden.
Quelle: Caritas, Wissenswertes für pflegende Angehörige, Stand: 10.02.2024