Angehörigenbonus
Seit 1. Juli 2023 gibt es einen „Pflege-daheim-Bonus“
Angehörigenbonus-Voraussetzungen
Im Zuge der Pflegereform wurde vom Nationalrat die Einführung des Angehörigenbonus bei Selbst und- Weiterversicherung und des Angehörigenbonus ohne Selbst- und Weiterversicherung für
Personen beschlossen, die nahe Angehörige mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen.
■ Der Angehörigenbonus wird jährlich valorisiert.
■ Wenn pflegende Angehörige selbst- bzw. weiterversichert sind, wird der Angehörigenbonus automatisch ausbezahlt und muss nicht beantragt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (Sie pflegen seit mindestens 1 Jahr überwiegend in häuslicher Umgebung und Ihr monatliches Netto-Einkommen betrug im vergangenen Kalenderjahr durchschnittlich nicht mehr als € 1.594,50).
■ Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein Antrag über dieses Formular gestellt werden.
Quelle: Caritas, Wissenswertes für pflegende Angehörige, Stand: 2025