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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Arbeitslosenversicherung - Leistung

Pflegezeiten können auf die Rahmenfristerstreckung in der Arbeitslosenversicherung angerechnet werden.

Anrechnung der Pflegezeiten auf die Rahmenfristerstreckung in der Arbeitslosenversicherung

  • Leistung

Für Angehörige, die wegen häuslicher Pflege aus dem Erwerbsleben ausscheiden, sieht das Arbeitslosenversicherungsgesetz vor, dass sich der Zeitraum, in dem die erforderlichen Versicherungszeiten vorliegen müssen, um die Zeiten der Pflege verlängert.

Um Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu beziehen, ist eine Mindestbeschäftigungsdauer von 52 Wochen innerhalb der letzten 2 Jahre notwendig. Diese Frist von 2 Jahren verlängert sich um jenen Zeitraum, der für die Pflege eines Angehörigen mit mindestens Pflegegeldstufe 3 aufgewendet wird.
Dies erfolgt automatisch, es ist kein Antrag notwendig.

Die Rahmenfrist verlängert sich um höchstens fünf Jahre um Zeiträume, in denen eine arbeitslose Person eine Familienhospizkarenz oder eine Pflegekarenz/Pflegeteilzeit in Anspruch nimmt und Pflegekarenzgeld bezieht.

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2025