Arbeitslosenversicherung - Siehe auch
Pflegezeiten können auf die Rahmenfristerstreckung in der Arbeitslosenversicherung angerechnet werden.
Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung zur Pflege eines nahen Angehörigen, bzw. Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes