Befreiung von Gebühren und Entgelten - Heilbehelfe und Hilfsmittel - Ansprechstellen
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr, der Rundfunkgebühr und vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel.
Befreiung von der Rezeptgebühr und dem Entgelt für die e-card
Befreiung von Gebühren und Entgelten - ORF-Beitrag und gewisse Beiträge für Telefon, Strom, Gas
Befreiung vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel
- Leistung
- Voraussetzungen
- Ansprechstellen
Link: Weitere Information und Kontakt (ÖGK)
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2025