Befreiung von Gebühren und Entgelten - Heilbehelfe und Hilfsmittel - Ansprechstellen
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr, der Rundfunkgebühr und vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel.
Befreiung von der Rezeptgebühr und dem Entgelt für die e-card
Befreiung von Rundfunkgebühren und/oder Zuerkennung einer
Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten
Befreiung vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel
- Leistung
- Voraussetzungen
- Ansprechstellen
- Ihr Sozialversicherungsträger wie ÖGK, SVS und BVAEB.
- Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Klicken Sie auf der Website oben rechts auf Ihr Bundesland und geben Sie „Rezeptgebührenbefreiung" unter „Suche" ein.
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 23.02.2022