Befreiung von Gebühren und Entgelten - Heilbehelfe und Hilfsmittel - Leistung
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr, der Rundfunkgebühr und vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel.
Befreiung von der Rezeptgebühr und dem Entgelt für die e-card
Befreiung von Gebühren und Entgelten - ORF-Beitrag und gewisse Beiträge für Telefon, Strom, Gas
Befreiung vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel
- Leistung
Krankenversicherte Personen müssen für Heilbehelfe und Hilfsmittel 10 % der Kosten, jedoch mindestens € 43,00 bezahlen (Wert für 2025).
Spezielle Regelungen gibt es für z.B. Sehbehelfe (bzw. Sehbehelfe von Kindern ab dem 15. Lebensjahr, die noch Angehörige im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sind) oder orthopädische Schuhe.
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2025