Sie stimmen zu, dass Cookies auf Ihrem Gerät gespeichert werden. Nähere Infos, siehe Datenschutz.
Facebook

Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Befreiung von Gebühren und Entgelten - Heilbehelfe und Hilfsmittel - Leistung

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr, der Rundfunkgebühr und vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel.

Befreiung von der Rezeptgebühr und dem Entgelt für die e-card

Befreiung von Gebühren und Entgelten - ORF-Beitrag und gewisse Beiträge für Telefon, Strom, Gas

Befreiung vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel

  • Leistung

Krankenversicherte Personen müssen für Heilbehelfe und Hilfsmittel 10 % der Kosten, jedoch mindestens € 40,40 bezahlen (Wert für 2024).

Spezielle Regelungen gibt es für z.B. Sehbehelfe (bzw. Sehbehelfe von Kindern ab dem 15. Lebensjahr, die noch Angehörige im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sind) oder orthopädische Schuhen.

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024