Befreiung von Gebühren und Entgelten - Heilbehelfe und Hilfsmittel -siehe auch
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr, der Rundfunkgebühr und vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel.
Befreiung von der Rezeptgebühr und dem Entgelt für die e-card
Befreiung von Gebühren und Entgelten - ORF-Beitrag und gewisse Beiträge für Telefon, Strom, Gas
Befreiung vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel
siehe auch