Befreiung von Gebühren und Entgelten - Heilbehelfe und Hilfsmittel -siehe auch
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr, der Rundfunkgebühr und vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel.
Befreiung von der Rezeptgebühr und dem Entgelt für die e-card
Befreiung von Rundfunkgebühren und/oder Zuerkennung einer
Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten
Befreiung vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel
siehe auch