Befreiung von Gebühren und Entgelten - Heilbehelfe und Hilfsmittel - Voraussetzungen
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr, der Rundfunkgebühr und vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel.
Befreiung von der Rezeptgebühr und dem Entgelt für die e-card
Befreiung von Gebühren und Entgelten - ORF-Beitrag und gewisse Beiträge für Telefon, Strom, Gas
Befreiung vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel
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Voraussetzungen
Betroffene Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres
ODER
betroffene Personen sind wegen sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit
ODER
betroffene Personen haben die Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe (Nachweis erforderlich)
ODER
Hilfsmittel und Heilbehelfe werden im Rahmen der medizinischen Rehabilitation gewährt (z. B. Krankenfahrstühle).
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2025