Sie stimmen zu, dass Cookies auf Ihrem Gerät gespeichert werden. Nähere Infos, siehe Datenschutz.
Facebook

Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Befreiung von Gebühren und Entgelten - Heilbehelfe und Hilfsmittel - Voraussetzungen

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr, der Rundfunkgebühr und vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel.

Befreiung von der Rezeptgebühr und dem Entgelt für die e-card

Befreiung von Gebühren und Entgelten - ORF-Beitrag und gewisse Beiträge für Telefon, Strom, Gas

Befreiung vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel

  • Voraussetzungen

Betroffene Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres

ODER

betroffene Personen sind wegen sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit 

ODER

betroffene Personen haben die Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe (Nachweis erforderlich)
ODER

Hilfsmittel und Heilbehelfe werden im Rahmen der medizinischen Rehabilitation gewährt  (z. B. Krankenfahrstühle).

Informieren Sie sich bitte über die konkreten Regelungen Ihrer zuständigen Krankenkassa.

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024