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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Befreiung von Gebühren und Entgelten - Rezeptgebühr/e-card - Leistung

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr, der Rundfunkgebühr und vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr, der Rundfunkgebühr und vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel.

Befreiung von der Rezeptgebühr und dem Entgelt für die e-card

  • Leistung

Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, können Rezepte in der Apotheke ohne Zuzahlung einlösen und müssen auch kein Service- Entgelt für ihre e-card bezahlen.

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024

Befreiung von Rundfunkgebühren und/oder Zuerkennung einer

Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten

 

Befreiung vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel