Befreiung von Gebühren und Entgelten - Rezeptgebühr/e-card - Leistung
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr, der Rundfunkgebühr und vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr, der Rundfunkgebühr und vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel.
Befreiung von der Rezeptgebühr und dem Entgelt für die e-card
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Leistung
Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, können Rezepte in der Apotheke ohne Zuzahlung einlösen und müssen auch kein Service- Entgelt für ihre e-card bezahlen.
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024
Befreiung von Rundfunkgebühren und/oder Zuerkennung einer
Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten
Befreiung vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel