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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Pflegende Angehörige umarmt pflegebedürftiger Person, beide lachen.

Befreiung von Gebühren und Entgelten - Rezeptgebühr/e-card - Leistung

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr, der Rundfunkgebühr und vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr, der Rundfunkgebühr und vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel.

Befreiung von der Rezeptgebühr und dem Entgelt für die e-card

  • Leistung

Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, können Rezepte in der Apotheke ohne Zuzahlung einlösen und müssen auch kein Service- Entgelt für ihre e-card bezahlen.

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 06.02.2023

Befreiung von Rundfunkgebühren und/oder Zuerkennung einer

Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten

 

Befreiung vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel