Befreiung von Gebühren und Entgelten - Rundfunkgebühr - Ansprechstellen
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr, der Rundfunkgebühr und vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr, der Rundfunkgebühr und vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel.
Befreiung von der Rezeptgebühr und dem Entgelt für die e-card
Befreiung von Rundfunkgebühren und/oder Zuerkennung einer
Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten
- Leistung
- Voraussetzungen
- Ansprechstellen
Gebühren Info Service (GIS), Postfach 1000, A-1051 Wien
Service Hotline: 0810 00 10 80 (Mo. bis Fr.: 8.00-21.00 Uhr, Sa.: 9.00-17.00 Uhr)
eMail: kundenservice@gis.at
Internet: https://www.gis.at/befreien/
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 23.02.2022
Befreiung vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel