Befreiung von Gebühren und Entgelten - ORF-Beitrag und gewisse Beiträge für Telefon, Strom, Gas - Ansprechstellen
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr, der Rundfunkgebühr und vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr, der Rundfunkgebühr und vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel.
Befreiung von der Rezeptgebühr und dem Entgelt für die e-card
Befreiung von Gebühren und Entgelten - ORF-Beitrag und gewisse Beiträge für Telefon, Strom, Gas
- Leistung
- Voraussetzungen
- Ansprechstellen
Link: Befreiungs-Rechner (→ OBS)
Link: Telefonzuschuss (→ OBS)
Link: EAG-Kostenbefreiung (→ OBS)
Link: EAG-Kostendeckelung (→ OBS)
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2025
Befreiung vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel