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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Behindertenpass, Parkausweis für Behinderte, Vignette, Befreiung von der KFZ-Steuer - Voraussetzungen

Der Behindertenpass ist ein bundeseinheitliches Dokument und dient als Nachweis einer Behinderung gegenüber Versicherungen und Behörden.

Behindertenpass

  • Leistung
  • Voraussetzungen

    ° Stellen eines Antrags
    ° Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich (z.B. auch
       Wohnsitz im Ausland aber mit regelmäßigem Aufenthalt in Österreich)
    ° Antragstellerin/Antragsteller gehört einer der folgenden Gruppen an:

    – begünstigte Menschen mit Behinderung oder Demenz
    – Personen mit Bezug von Pflegegeld oder vergleichbaren Leistungen aufgrund
       bundesgesetzlicher Vorschriften
    – Personen mit Bezug erhöhter Familienbeihilfe
    – Personen mit Bezug einer Geldleistung wegen Invalidität, Berufsunfähigkeit,
       Dienstunfähigkeit oder dauernder Erwerbsunfähigkeit
    – wenn kein derartiger Nachweis der Behinderung vorliegt: Feststellung des Grades der
       Behinderung durch ärztliche Sachverständige des Sozialministeriumservice

    ■ Grad der Behinderung bzw. der Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 %

    Ansprechstelle

Quelle: Caritas Österreich. Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2026

Parkausweis für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVO

  • Leistung
  • Voraussetzungen

  • Vorliegen eines Behindertenpasses mit dem Eintrag „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung"
  •  Stellen eines Antrags beim Sozialministeriumsservice unter Beilage
     eines aktuellen Passfotos

  • Ansprechstellen

Quelle: Caritas Österreich. Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2026

Befreiung von der Normverbrauchsabgabe (NoVA)

- Eigene Lenkerberechtigung oder Glaubhaftmachung, dass das Kraftfahrzeug überwiegend für
  die persönliche Beförderung benützt wird
- Das Kraftfahrzeug wird tatsächlich überwiegend für die persönliche Beförderung benützt
- Behindertenpass mit der Eintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel"
  bzw. „Blindheit" oder einen gültigen Ausweis gemäß § 29b StVO, „Parkausweis"

Quelle: Caritas Österreich. Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2026

Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. der Kraftfahrzeugsteuer und Gratisvignette

- Die Begünstigungen stehen ausschließlich für ein Fahrzeug zu
  (außer Wechselkennzeichen, Näheres in den Informationen, s.u.)
- Zulassung des Pkw ausschließlich auf Menschen mit Behinderung
  (Hinweis: Die Befreiung kann im Rahmen einer Zulassungsbesitzgemeinschaft auch
  gemeinsam mit nicht begünstigten Personen in Anspruch genommen werden.)
- Behindertenpass mit der Eintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“
  oder „Blindheit“.
- Verwendung des Fahrzeugs vorwiegend zur persönlichen Fortbewegung des Menschen
  mit Behinderung und für Fahrten, die seinen Zwecken und seiner Haushaltsführung dienen.

Liegen diese Voraussetzungen vor, bekommt man für das Fahrzeug in der Regel
auch eine Gratis-Vignette.

Quelle: Caritas Österreich. Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2026