Finanzielle Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung bei pflegerelevante Kursen - Leistung
Zuwendungen zu den Kosten von Pflegekursen für pflegende Angehörige
Seit 1. Jänner 2023 werden Zuwendungen zu den Kosten von Pflegekursen für pflegende Angehörige einer pflegebedürftigen Person, der zumindest ein Pflegegeld der Stufe 1 gebührt, aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung gewährt. Die jährliche Höchstzuwendung beträgt pro pflegebedürftiger Person und Jahr € 200,00.
Die Zuwendung kann nur gewährt werden, wenn das Netto-Gesamteinkommen des: der Zuwendungswerbers: Zuwendungswerberin den Betrag von monatlich EUR 2.000,00 nicht übersteigt.
Achtung: Da diese Leistung erst seit Anfang 2023 besteht und die Richtlinien dazu sehr komplex sind, informieren Sie sich bitte vorab, ob der gewünschte Kurs und die Höhe des Einkommens für diese Zuwendung infrage kommen.
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2025