Finanzielle Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung bei pflegerelevante Kursen - Leistung
Zuwendungen zu den Kosten von Pflegekursen für pflegende Angehörige
Seit 1. Jänner 2023 werden Zuwendungen zu den Kosten von Pflegekursen für pflegende Angehörige einer pflegebedürftigen Person, der zumindest ein Pflegegeld der Stufe 1 gebührt, aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung gewährt. Die jährliche Höchstzuwendung beträgt pro pflegebedürftiger Person und Jahr € 200,00.
Die Zuwendung ist nur möglich, wenn das unten angegebene monatliche Haushalts-Nettoeinkommen nicht überschritten wird.
Achtung: Da diese Leistung erst seit Anfang 2023 besteht und die Richtlinien dazu sehr komplex sind, informieren Sie sich bitte vorab, ob der gewünschte Kurs und die Höhe des Einkommens für diese Zuwendung infrage kommen.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Richtlinie.
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024