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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Pflegende Angehörige umarmt pflegebedürftiger Person, beide lachen.

Obergrenze für Rezeptgebühren - Ansprechstelle

Die Obergrenze der Rezeptgebühr beträgt zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens der/s Versicherten (ohne Sonderzahlungen). Wer seine persönliche Obergrenze erreicht, zahlt für den Rest des Jahres keine Rezeptgebühr mehr.

Obergrenze für Rezeptgebühren

Österreichische Sozialversicherung, siehe auch:

Informationen auf der Website

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 06.02.2023