Obergrenze für Rezeptgebühren - Ansprechstelle
Die Obergrenze der Rezeptgebühr beträgt zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens der/s Versicherten (ohne Sonderzahlungen). Wer seine persönliche Obergrenze erreicht, zahlt für den Rest des Jahres keine Rezeptgebühr mehr.
Obergrenze für Rezeptgebühren
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Ansprechstellen
Jeweiliger Sozialversicherungsträger wie ÖGK, SVS oder BVAEB
Weitere Information und Beantragung
Information und Online-Antrag (ÖGK)
Papier-Formular zur Befreiung von Rezeptgebühren
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2025