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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Obergrenze für Rezeptgebühren - Ansprechstelle

Die Obergrenze der Rezeptgebühr beträgt zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens der/s Versicherten (ohne Sonderzahlungen). Wer seine persönliche Obergrenze erreicht, zahlt für den Rest des Jahres keine Rezeptgebühr mehr.

Obergrenze für Rezeptgebühren

Jeweiliger Sozialversicherungsträger wie ÖGK, SVS oder BVAEB

Weitere Information und Beantragung

Information und Online-Antrag (ÖGK)
Papier-Formular zur Befreiung von Rezeptgebühren

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2025