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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Obergrenze für Rezeptgebühren - Leistung

Die Obergrenze der Rezeptgebühr beträgt zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens der/s Versicherten (ohne Sonderzahlungen). Wer seine persönliche Obergrenze erreicht, zahlt für den Rest des Jahres keine Rezeptgebühr mehr.

Obergrenze für Rezeptgebühren

  • Leistung

Der Betrag, der für Rezeptgebühren bezahlt werden muss, ist mit maximal 2% des Jahreseinkommens begrenzt. Wenn jemand innerhalb eines Kalenderjahres diese Obergrenze erreicht, ist er oder sie automatisch für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit. Es ist kein Antrag erforderlich.
Die Berechnung des Jahreseinkommens erfolgt über die Sozialversicherung, die über alle erforderlichen Daten verfügt.
Nach unten hin gibt es eine Mindestobergrenze. Das bedeutet, dass  mindestens 37 Rezeptgebühren á € 7,10 (also € 269,80 pro Jahr) an Rezeptgebühren zu bezahlen sind, bevor die Obergrenze als erreicht gilt (Werte 2024).
Rezeptgebühren für mitversicherte Personen werden mitgerechnet.

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024