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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Obergrenze für Rezeptgebühren - Voraussetzungen

Die Obergrenze der Rezeptgebühr beträgt zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens der/s Versicherten (ohne Sonderzahlungen). Wer seine persönliche Obergrenze erreicht, zahlt für den Rest des Jahres keine Rezeptgebühr mehr.

Obergrenze für Rezeptgebühren

Erreichen der Mindestobergrenze bzw. der Obergrenze für Rezeptgebühren in der Höhe von 2% des Jahreseinkommens

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 06.02.2023