Obergrenze für Rezeptgebühren - Voraussetzungen
Die Obergrenze der Rezeptgebühr beträgt zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens der/s Versicherten (ohne Sonderzahlungen). Wer seine persönliche Obergrenze erreicht, zahlt für den Rest des Jahres keine Rezeptgebühr mehr.
Obergrenze für Rezeptgebühren
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Voraussetzungen
Erreichen der Mindestobergrenze bzw. der Obergrenze für Rezeptgebühren in der Höhe von 2% des Jahreseinkommens
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 06.02.2023