Pensionsversicherung - Begünstigte Selbstversicherung - Leistung
Aufgabe der Pensionsversicherung ist die finanzielle Absicherung des Versicherten und dessen Angehörigen durch Pensionsleistungen im Alter oder nach krankheitsbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben.
Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der
Pflege eines behinderten Kindes
Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
- Leistung
Der Bund übernimmt unbefristet alle Pensionsbeiträge für die selbstversicherte Person. Dieser entstehen keine Kosten. Diese Leistung ist auch ohne Vorversicherungszeiten möglich. Pro Pflegesituation kann sie nur von einer Person genutzt werden. Die Versicherung wird bis
höchstens 1 Jahr rückwirkend gewährt.
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024