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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Pensionsversicherung - Begünstigte Selbstversicherung - Voraussetzungen

Aufgabe der Pensionsversicherung ist die finanzielle Absicherung des Versicherten und dessen Angehörigen durch Pensionsleistungen im Alter oder nach krankheitsbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben.

 

Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes

Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger

Stellen eines Antrages bei Pflege eines bzw. einer nahen Angehörigen

Die zu pflegende Person muss Anspruch auf Pflegegeld der Pflegegeldstufe 3 oder höher haben

Die Pflege muss in häuslicher Umgebung erfolgen und die Arbeitskraft der Pflegeperson erheblich beanspruchen

Der Wohnsitz der Pflegeperson muss sich während des Zeitraums der Pflegetätigkeit im Inland befinden

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024

Ansprechstelle

Begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für

Zeiten der Pflege naher Angehöriger