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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Pensionsversicherung - Begünstigte Weiterversicherung - Voraussetzungen

Aufgabe der Pensionsversicherung ist die finanzielle Absicherung des Versicherten und dessen Angehörigen durch Pensionsleistungen im Alter oder nach krankheitsbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben.

 

Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der

Pflege eines behinderten Kindes

Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für

Zeiten der Pflege naher Angehöriger

Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger

- Stellen eines Antrages innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der vorhergegangenen
  Pflichtversicherung bzw. Selbstversicherung
  Vorversicherungszeiten:
  24 Monate vor Antragsstellung
  mindestens 12 Versicherungsmonate ODER
  In den letzten 5 Jahren mindestens 3 Versicherungsmonate pro Jahr ODER
  60 Versicherungsmonate vor der Antragstellung
- Pflege eines bzw. einer nahen Angehörigen
- die zu pflegende Person muss Anspruch auf Pflegegeld der Pflegegeldstufe 3 oder höher haben
- Pflege in häuslicher Umgebung
- die Arbeitskraft der Pflegeperson wird zur Gänze für die Betreuung beansprucht.

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024