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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Pensionsversicherung - Selbstversicherung - Leistung

Aufgabe der Pensionsversicherung ist die finanzielle Absicherung des Versicherten und dessen Angehörigen durch Pensionsleistungen im Alter oder nach krankheitsbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben.

 

Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes

  • Leistung

Eltern (leibliche Eltern, Stiefeltern, Wahleltern, Pflegeeltern) sowie Großeltern können sich selbst kostenfrei versichern, wenn sie ein behindertes Kind pflegen. Die Unterstützung kann bis zum 40. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Zur Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes ist immer nur eine Person berechtigt. Die Versicherung kann bis höchstens 1 Jahr rückwirkend gewährt werden.
Liegt die Pflegezeit bereits länger zurück, aber nach dem 01.01.1988, kann die Selbstversicherung auch rückwirkend für maximal 120 Monate (=10 Jahre) beantragt werden.

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024

Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für

Zeiten der Pflege naher Angehöriger

Begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für

Zeiten der Pflege naher Angehöriger