Pflegegeld
Das Pflegegeld leistet einen Beitrag zur Abdeckung der durch die Pflegebedürftigkeit zusätzlich anfallenden Kosten.
Pflegegeld
Fortzahlung des Pflegegeldes bei Krankenhausaufenthalt
- Leistung
- Fortzahlung des Pflegegeldes bei Krankenhausaufenthalt - Voraussetzungen
Stellen eines Antrags
Vorliegen eines der folgenden Umstände:
– Pflegende Angehörige sind über eine begünstigte Weiter- oder Selbstversicherung sozialversichert
➔ Anspruch auf Fortzahlung in Höhe des Beitrags, den der oder die Versicherte zu zahlen hat.
– Die Betreuungsperson ist über ein Dienstverhältnis oder eine gewerbliche selbstständige Betreuungstätigkeit (z. B. Personenbetreuung) sozialversichert.
➔ Anspruch auf Fortzahlung in der Höhe der daraus entstehenden Kosten.
– Die Aufnahme in das Krankenhaus ist ohne Begleitperson nicht möglich (z. B. bei Kindern) oder ein Kuraufenthalt kann nur mit einer Begleitperson absolviert werden . ➔ Anspruch auf Fortzahlung in voller Höhe.
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2025