Pflegegeld - Voraussetzungen
Das Pflegegeld leistet einen Beitrag zur Abdeckung der durch die Pflegebedürftigkeit zusätzlich anfallenden Kosten.
Pflegegeld
- Leistung
- Pflegegeld - Voraussetzungen
- Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird
- Stellen eines Antrages sowie Absolvierung einer Begutachtung im Rahmen des Pflegegeldeinstufungsverfahrens
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich; unter bestimmten Voraussetzungen kann das Pflegegeld auch in einem EWR-Staat geleistet werden.
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024