Pflegekarenzgeld - Ansprechstellen
Bei einer Pflegekarenz oder Neuanträgen auf Familienhospizkarenz (= völlige Freistellung von der Arbeit), besteht ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld.
-
Ansprechstellen:
Sozialministeriumservice Tel. 05 99 88 (zum Ortstarif aus ganz Österreich).
Weitere Information
Information zu Pflegekarenzgeld
Checkliste Voraussetzungen Pflegekarenzgeld
Beantragung -Antrag Pflegekarenzgeld
Quelle: Caritas Österreich. Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2025