Steuerliche Absetzbarkeit Ansprechstellen
Aufwendungen, die durch Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit entstehen, können als Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuererklärung beziehungsweise Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
Aufwendungen, die durch Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit entstehen, können als Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuererklärung beziehungsweise Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
Steuerliche Absetzbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen für die Betreuung und Pflege
- Möglichkeiten
- Voraussetzungen
- Ansprechstellen
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2025