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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Steuerliche Absetzbarkeit Ansprechstellen

Aufwendungen, die durch Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit entstehen, können als Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuererklärung beziehungsweise Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Aufwendungen, die durch Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit entstehen, können als Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuererklärung beziehungsweise Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Steuerliche Absetzbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen für die Betreuung und Pflege

Ansprechstellen und weitere Informationen zur Absetzbarkeit besonderer Belastungen bei Pflege und Betreuung

 

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2025