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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Steuerliche Absetzbarkeit Ansprechstellen

Aufwendungen, die durch Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit entstehen, können als Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuererklärung beziehungsweise Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Aufwendungen, die durch Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit entstehen, können als Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuererklärung beziehungsweise Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Steuerliche Absetzbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen für die Betreuung und Pflege

Informationen unter:

Auflistung der Finanzämter
Nähere Informationen beim Bundesministerium für Finanzen

SteuerberaterInnen 

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024