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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Steuerliche Absetzbarkeit - Möglichkeiten

Aufwendungen, die durch Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit entstehen, können als Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuererklärung beziehungsweise Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

 

Steuerliche Absetzbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen für die Betreuung und Pflege

  • Möglichkeiten

Erhöhte Aufwendungen, die durch Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit entstehen, können im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung oder der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Beispiele für derartige außergewöhnliche Belastungen sind:

Krankheitskosten (z. B. Medikamente, Arzthonorare, Pflegemittel), die allfällige Kostenersätze durch Kranken- oder Unfallversicherungen übersteigen

Kosten für die Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim bei bestehender Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit

Kosten für die häusliche Betreuung (ab Pflegegeldstufe 1) abzüglich steuerfreier Zuschüsse (z.B. Pflegegeld)

Kosten für die bis zu 24 Stunden-Betreuung, abzüglich steuerfreier Zuschüsse (z.B. Pflegegeld, Förderung der 24 Stunden-Betreuung)

Liegt eine Behinderung von mindestens 25% vor, werden die Aufwendungen der oder des Pflegebedürftigen ohne Selbstbehalt berücksichtigt. Bei Bezug von Pflegegeld wird ohne weiteren Nachweis von einem mindestens 25%igen Grad der Behinderung ausgegangen.

Werden die Kosten von unterhaltspflichtigen Angehörigen getragen, weil der unterstützungsbedürftige Mensch über kein oder ein zu niedriges eigenes Einkommen verfügt, können auch diese Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Allerdings wird bei Kosten, die von unterhaltspflichtigen Angehörigen bezahlt werden, vom Finanzamt immer ein Selbstbehalt abgezogen.

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024