Zuschuss für Pflegehilfsmittel und Wohnraumadaptierung - Ansprechstelle
Menschen, die auf Grund einer Behinderung einmalige behinderungsbedingte Ausgaben (z. B. behindertengerechte Wohnungsumbauten) haben und dafür finanzielle Unterstützung benötigen, können sich an den „Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung“ wenden.
Zuschuss für einmalige behinderungsbedingte Ausgaben (z. B. behindertengerechte Wohnungsumbauten) aus dem "Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung"
- Leistung
- Voraussetzungen
- Ansprechstelle
Link: Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds
Link: Weitere Informationen und Antragstellung
Landesstellen des Sozialministeriumservice
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024