Assistierter Suizid - Voraussetzungen
Das bisherige Verbot einer Hilfeleistung zum Suizid wurde vom Verfassungsgericht aufgehoben und in weiterer Folge wurde das Sterbeverfügungsgesetz erlassen.
Assistierter Suizid - Voraussetzungen
- Betroffene Person hat gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder ist österreichische Staatsangehörige
- Errichtung muss persönlich erfolgen – Vertretung ist nicht möglich
- Betroffene Person ist volljährig und vollumfänglich entscheidungsfähig
- Im Fall einer Inanspruchnahme muss eine vollumfängliche Entscheidungsfähigkeit gegeben sein.
- Entscheidung wird frei und selbstbestimmt gefasst – insbesondere ohne Beeinflussung durch Dritte
- Betroffen Person ist schwer und dauerhaft ODER unheilbar krank UND diese Erkrankung bringt ein Leid mit sich, dass nicht abgewendet werden kann
- Die Person, die der betroffenen Person Hilfe leistet, darf nicht die Person sein, welche die Aufklärung durchführt
- Das Präparat wird von der betroffenen Person selbst eingenommen
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024