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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Assistierter Suizid - Voraussetzungen

Das bisherige Verbot einer Hilfeleistung zum Suizid wurde vom Verfassungsgericht aufgehoben und in weiterer Folge wurde das Sterbeverfügungsgesetz erlassen.

Assistierter Suizid - Voraussetzungen

  • Betroffene Person hat gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder ist österreichische Staatsangehörige
  • Errichtung muss persönlich erfolgen – Vertretung ist nicht möglich
  • Betroffene Person ist volljährig und vollumfänglich entscheidungsfähig
  • Im Fall einer Inanspruchnahme muss eine vollumfängliche Entscheidungsfähigkeit gegeben sein.
  • Entscheidung wird frei und selbstbestimmt gefasst – insbesondere ohne Beeinflussung durch Dritte
  • Betroffen Person ist schwer und dauerhaft ODER unheilbar krank UND diese Erkrankung bringt ein Leid mit sich, dass nicht abgewendet werden kann
  • Die Person, die der betroffenen Person Hilfe leistet, darf nicht die Person sein, welche die Aufklärung durchführt
  • Das Präparat wird von der betroffenen Person selbst eingenommen

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024