Familienhospizkarenz - Härteausgleich - Ansprechstelle
Arbeitnehmer/Innen können im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum begleiten.
Arbeitnehmer/Innen können im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum bei reduzierter Arbeitszeit begleiten.
Allgemeines
Härteausgleich
- Leistung
- Voraussetzungen
- Ansprechstelle
Familienservice: 0800 240 262 (gebührenfrei von Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 Uhr und 15:00 Uhr)
Weitere Informationen:
Familienhospizkarenz-Härteausgleich
Beantragung - Ansuchen um Familienhospizkarenz-Härteausgleich
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2026