Familienhospizkarenz - Härteausgleich - Ansprechstelle
Arbeitnehmer/Innen können im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum begleiten.
Arbeitnehmer/Innen können im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum bei reduzierter Arbeitszeit begleiten.
Allgemeines
Härteausgleich
- Leistung
- Voraussetzungen
- Ansprechstelle
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:
Service für Bürgerinnen und Bürger
Telefon: (01) 71100-86 22 86
Montag bis Freitag: 8:00 bis 16:00 Uhr.
Familienservice Bundeskanzleramt: 0800 240 262 (gebührenfrei von Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 Uhr und 15:00 Uhr)
E-Mail: familienservice@bka.gv.at
Weitere Informationen:
Broschüre Familienhospizkarenz und Familienhospizteilzeit
Beantragung - Ansuchen um Familienhospizkarenz
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2025