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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Familienhospizkarenz - Besondere Vorschussregelung beim Pflegegeld - Leistung

Arbeitnehmer/Innen können im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum begleiten.

Arbeitnehmer/Innen können im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum bei reduzierter Arbeitszeit begleiten.

Allgemeines

Änderung der Auszahlung des Pflegegeldes

Besondere Vorschussregelung beim Pflegegeld

  • Leistung

Bei Inanspruchnahme einer Familienhospizkarenz kann bei einem laufenden Verfahren auf Zuerkennung oder Erhöhung von Pflegegeld ein pauschalierter Vorschuss in der Höhe von Pflegegeldstufe 3 oder 4 ausbezahlt werden.

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024

Vorrang bei Bezug fälligen Pflegegeldes und Fortsetzung des Verfahrens