Freistellung bei Kinderrehabilitation- Leistung
Rechtsanspruch auf unbezahlte Freistellung zur Begleitung von Kindern unter 14 Jahren während eines stationären Rehabilitationsaufenthalts
Freistellung bei Kinderrehabilitation- Leistung
Seit 1. November 2023 haben Dienstnehme-rinnen und Dienstnehmer in Österreich einen Rechtsanspruch auf unbezahlte Freistellung zur Begleitung ihrer Kinder unter 14 Jahren während eines stationären Rehabilitationsaufenthalts. Dieser Anspruch kann bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr geltend gemacht werden. Die Freistellung kann nur von einem Elternteil gleichzeitig in Anspruch genommen werden, es sei denn, die therapeutische Notwendigkeit erfordert die Teilnahme beider Elternteile. In diesem Fall bleibt die Gesamtdauer auf vier Wochen begrenzt. Die Freistellung ist teilbar, wobei ein Teil mindestens eine Woche umfassen muss.
Quelle: Caritas - Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2025