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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Freistellung bei Kinderrehabilitation

Rechtsanspruch auf unbezahlte Freistellung zur Begleitung von Kindern unter 14 Jahren während eines stationären Rehabilitationsaufenthalts

Freistellung bei Kinderrehabilitation - Voraussetzungen

-  Anspruchsberechtigt sind Eltern von leiblichen Kindern, Wahl- oder Pflegekindern
   sowie von Kindern des Partners oder der Partnerin. 
-  Vorlage der Bewilligung des Rehabilitationsaufenthalts bei der Arbeitsstelle spätestens
    eine Woche nach Erhalt. Während der Freistellung besteht Anspruch auf Pflegekarenzgeld,
    das beim Sozialministeriumservice beantragt werden kann.
    Zudem bleibt die Kranken- und Pensionsversicherung aufrecht und es besteht ein Kündigungs-
    und Entlassungsschutz sowie eine Befreiung von den Beiträgen zur betrieblichen Vorsorge.
    Die Freistellung muss mit entsprechender Meldung bei der Arbeitsstelle dokumentiert werden.

    Quelle: Caritas - Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2025