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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Gerichtliche Erwachsenenvertretung - Möglichkeiten

Die gerichtliche Erwachsenenvertretung ersetzt die bisherige Sachwalterschaft.

Die folgenden Angaben bieten lediglich eine Übersicht. Holen Sie auf jeden Fall eine fundierte rechtliche Auskunft ein.

Gerichtliche Erwachsenenvertretung

  • Möglichkeiten

Die gerichtliche Erwachsenenvertretung ersetzt die frühere Sachwalterschaft.
Sie beruht am Wenigsten auf der Entscheidung der vertretenen Person (Ausnahme: Es gibt eine Erwachsenenvertreter-Verfügung). Daher stellt sie auch das letzte Mittel dar. Als Vertreter/innen sind vorrangig selbstgewählte Personen zu berücksichtigen (siehe Erwachsenenvertreter-Verfügung). Ist dies nicht der Fall, sollen nahestehende geeignete Personen tätig werden. Sind auch solche Personen nicht vorhanden oder nicht geeignet, können Erwachsenenschutzvereine als gerichtliche Erwachsenenvertreter bestellt werden.
Ist auch die Bestellung eines Erwachsenenschutzvereins nicht möglich (weil diese dafür nur begrenzte Ressourcen haben), ist ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, ein Notar/eine Notarin oder eine andere geeignete Person zu bestellen. In Fällen, in denen für die Besorgung der Angelegenheiten vor allem rechtliches Fachwissen gefragt ist, sollen vorrangig Vertreter/innen der rechtsberatenden Berufe (Notariate, Rechtsanwaltskanzleien) bestellt werden.
Die gerichtliche Erwachsenenvertretung kann nicht pauschal für alle Angelegenheiten bestellt werden, sondern nur für einzelne oder mehrere gegenwärtig zu besorgende und bestimmt zu bezeichnende Angelegenheiten. Sind die festgelegten Angelegenheiten geregelt, endet hierfür die gerichtliche Erwachsenenvertretung.

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024