Gerichtliche Erwachsenenvertretung - Möglichkeiten
Die gerichtliche Erwachsenenvertretung ersetzt die bisherige Sachwalterschaft.
Die folgenden Angaben bieten lediglich eine Übersicht. Holen Sie auf jeden Fall eine fundierte rechtliche Auskunft ein.
Gerichtliche Erwachsenenvertretung
- Möglichkeiten
Die gerichtliche Erwachsenenvertretung ersetzt die frühere Sachwalterschaft.
Sie beruht am Wenigsten auf der Entscheidung der vertretenen Person
(Ausnahme: Es gibt eine Erwachsenenvertreter-Verfügung).
Daher stellt sie auch das letzte Mittel dar. Als Vertreter/innen sind vorrangig selbstgewählte Personen zu berücksichtigen (siehe Erwachsenenvertreter-Verfügung).
Ist dies nicht der Fall, sollen nahestehende geeignete Personen tätig werden. Sind auch solche nicht vorhanden oder nicht geeignet, können Erwachsenenschutzvereine als gerichtliche Erwachsenenvertretung bestellt werden. Ist auch dies nicht möglich (z. B. aufgrund begrenzter Ressourcen), sind Angehörige der Rechtsberufe (Notariat, Rechtsanwaltskanzlei) oder eine andere geeignete Person zu bestellen.
In Fällen, in denen für die Besorgung der Angelegenheiten vor allem rechtliches Fachwissen gefragt ist, sollen vorrangig Angehörige der rechtsberatenden Berufe (Notariate, Rechtsanwaltskanzleien) bestellt werden.
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2025