Gewählte Erwachsenenvertretung - Ansprechstelle
Die neu eingeführte gewählte Erwachsenenvertretung ist für erwachsene Personen gedacht, die nicht früh genug vorsorgen (können). Sie unterscheidet sich von der Vorsorgevollmacht dadurch, dass für die gewählte Erwachsenenvertretung die geminderte Entscheidungsfähigkeit ausreicht.
Die folgenden Angaben bieten lediglich eine Übersicht. Holen Sie auf jeden Fall eine fundierte rechtliche Auskunft ein.
Vertretungsbefugnisse für Angehörige
- Möglichkeiten
- Voraussetzungen
- Ansprechstelle
• Erwachsenenschutzvereine, siehe Kontakte
• Notariate, Rechtsanwaltskanzleien
Weitere Information und Broschüren zu Erwachsenenschutzrecht
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2025
Erwachsenenvertreter-Verfügung
Die folgenden Angaben bieten lediglich eine Übersicht. Holen Sie auf jeden Fall eine fundierte rechtliche Auskunft ein.
Eine erwachsene Person bestimmt ihre/n Vertreter/in für die Zukunft
• Erwachsenenschutzvereine, siehe Kontakte
• Notariate, Rechtsanwaltskanzleien
Weitere Information und Broschüren zu Erwachsenenschutzrecht
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2025
Gesetzliche Erwachsenenvertretung
Die gesetzliche Erwachsenenvertretung ersetzt die Vertretungsbefugnis für Angehörige mit mehr Rechten.
- Möglichkeiten
- Voraussetzungen
- Ansprechstelle
• Erwachsenenschutzvereine, siehe Kontakte
• Notariate, Rechtsanwaltskanzleien
Weitere Information und Broschüren zu Erwachsenenschutzrecht
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2025