Pflegekarenz - Ansprechstellen
Die Pflegekarenz ermöglicht ab 1.1.2014 die Abwesenheit vom Arbeitsplatz für mindestens 1 Monat bis maximal 3 Monate.
Informationen beim Sozialministeriumservice
Telefon: 05 99 88 (zum Ortstarif aus ganz Österreich)
Weitere Informationen zur Pflegekarenz
Beantragung
Mustervereinbarung Arbeitsstelle
Antragsformular Pflegekarenz/Pflegeteilzeit
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2026