Pflegeteilzeit
Die Pflegeteilzeit ermöglicht seit 1.1.2014 die Herabsetzung der Arbeitszeit für die Dauer von mindestens 1 Monat bis maximal 3 Monaten.
Die Pflegeteilzeit ermöglicht seit 1.1.2014 die Herabsetzung der Arbeitszeit für die Dauer von mindestens 1 Monat bis maximal 3 Monaten.