Pflegeteilzeit - Möglichkeiten
Die Pflegeteilzeit ermöglicht die Herabsetzung der Arbeitszeit für Pflegezwecke
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Möglichkeiten
Um eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu gewährleisten, besteht die Möglichkeit der Vereinbarung einer Pflegekarenz/Pflegeteilzeit von 1 bis maximal 3 Monaten. Seit 2020 besteht bei Erfüllung der untenstehenden Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf 2 Wochen Pflegekarenz/-teilzeit. Sollte innerhalb dieser 2 Wochen keine Einigung auf Verlängerung mit dem Arbeitgeber geben, so besteht wieder Rechtsanspruch auf weitere 2 Wochen. Darüber hinaus besteht Rechtsanspruch nur, wenn dieser im Kollektivvertrag definiert ist. Bei einer Verschlechterung der Pflegesituation (= Erhöhung der PG-Stufe) ist eine erneute Vereinbarung der Pflegekarenz/-teilzeit im selben Jahr zulässig.
Besonderheiten der Pflegeteilzeit:
- Die reduzierte Arbeitszeit darf nicht unter 10 Wochenstunden liegen.
- Das Arbeitsentgelt reduziert sich aliquot dem Anteil der verminderten Arbeitszeit.
Für die Dauer der Pflegeteilzeit besteht Anspruch auf:
- Pflegekarenzgeld anteilig zum Ausmaß der reduzierten Arbeitsstunden
(siehe Pflegekarenzgeld)
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2026