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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Pflegeteilzeit - Voraussetzungen

Die Pflegeteilzeit ermöglicht die Herabsetzung der Arbeitszeit für Pflegezwecke

- Im Betrieb müssen mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt sein
- Der zu pflegende Angehörige bezieht mind. Pflegegeld der Stufe 3 ODER ist an Demenz erkrankt
  (ab Pflegegeldstufe 1) ODER minderjährig (ab Pflegegeldstufe 1)
- Nahe Angehörige im Sinne des Gesetzes sind: Ehegatte/ Ehegattin und deren Kinder, die Eltern,
  Großeltern, Adoptiv- und Pflegeeltern, Kinder, Enkelkinder, Stiefkinder, Adoptiv- und
  Pflegekinder,
  Lebensgefährten/Lebensgefährtin, eingetragene/n Partner/in und dessen/deren Kinder sowie
  Geschwister, Schwiegereltern und Schwiegerkinder
- Es ist kein gemeinsamer Haushalt mit der pflegebedürftigen Person notwendig
- Das Arbeitsverhältnis hat zuvor ununterbrochen mindestens 3 Mo-nate gedauert
  (Vollversicherung nach dem ASVG bzw. B-KUVG, d.h. keine geringfügig Beschäftigten)
- Für Bezieher/innen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ist eine Vereinbarung über
  Pflegekarenz mit dem AMS möglich
- Kein derzeitiger Mutterschutz bzw. Mutter- oder Väterkarenz.

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024