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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
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Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Vorsorgevollmacht - Möglichkeiten

Seit dem 01. Juli 2018 gibt es keinen Unterschied mehr zwischen einer einfachen und einer qualifizierten Vorsorgevollmacht. Pflicht ist die Eintragung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV).

Die folgenden Angaben bieten lediglich eine Übersicht. Holen Sie auf jeden Fall eine fundierte rechtliche Auskunft ein.

Vorsorgevollmacht

  • Möglichkeiten

Es gibt seit dem 01.07.2018 keinen Unterschied mehr zwischen einer einfachen und einer qualifizierten Vorsorgevollmacht. Verpflichtend ist die Eintragung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV).
Das Wesen der Vorsorgevollmacht besteht unverändert darin, dass eine jetzt voll entscheidungsfähige Person für den Fall, dass ihre Entscheidungsfähigkeit verlorengehen sollte, selbst festlegt (vorsorgt), wer sie dann vertritt. Durch die Vorsorgevollmacht behält die betroffene Person alle Rechte. Nur im sog. „Vorsorgefall", wenn der Vollmachtgeber oder die Vollmachtgeberin nicht mehr entscheidungsfähig ist, wird die Vorsorgevollmacht wirksam. Die Vollmacht kann einzelne Angelegenheiten oder auch „Arten von Angelegenheiten" umfassen. Es können mehrere Personen als Vorsorgebevollmächtigte für denselben Wirkungsbereich eingetragen werden.
Das Gericht wird bei der Vorsorgevollmacht nur in zwei Fällen eingeschaltet:
1. Wenn bei einer Entscheidung im Hinblick auf eine medizinische Behandlung zwischen dem
    Vollmachtnehmer/der Vollmachtnehmerin und dem Vollmachtgeber/
    der Vollmachtgeberin Uneinigkeit besteht.
2. Wenn eine Wohnortverlegung des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin ins Ausland
    erfolgen soll.
    Dies unterliegt der gerichtlichen Kontrolle.

Hinsichtlich der Vermögensverwaltung/-veranlagung besteht weiterhin keine gerichtliche Kontrolle. Die Vorsorgevollmacht gilt unbefristet. Eine spätere Erwachsenenvertretung ist nicht mehr notwendig.

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024