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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Krankenversicherung - Selbstversicherung - Leistung

Für pflegende Angehörige besteht die Möglichkeit sich kranken zu versichern

Selbstversicherung in der Krankenversicherung

  • Leistung

Krankenversicherung mit Anspruch auf alle Sachleistungen (z.B. niedergelassene ÄrztInnen, Spitalsaufenthalte, Medikamente, Heilbehelfe und Hilfsmittel). Auch die Mitversicherung von Angehörigen ohne eigene Krankenversicherung ist möglich. Kein Anspruch entsteht auf Barleistungen (Kranken- und Wochengeld).
Die Beiträge müssen selbst bezahlt werden. Im Jahr 2024 beträgt der monatliche Höchstversicherungsbeitrag € 495,58.
Bei schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen kann eine Herabsetzung  des Beitrags beantragt werden (unter Vorlage entsprechender Nachweise, z.B. Steuerbescheid, Lohnzettel, Sparbuch, Nachweis über Unterhaltszahlungen).

Beginn des Versicherungsschutzes:

Sofort: wenn in den letzen 12 Monaten vor Versicherungsbeginn mindestens 26 Wochen eine Krankenversicherung bestanden hat
ODER
wenn unmittelbar vor der Selbstversicherung mindestens 6 Wochen eine durchgehende Krankenversicherung bestanden hat.

Nach einer Wartefrist von 6 Monaten: wenn keine der obigen Voraussetzungen besteht.
Hinweis: Innerhalb der Wartefrist von 6 Monaten müssen bereits Krankenversicherungsbeiträge bezahlt werden, obwohl noch kein Versicherungsschutz besteht.

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024

Beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung