Finanzielle Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung bei pflegerelevante Kursen
Zuwendungen zu den Kosten von Pflegekursen für pflegende Angehörige
- Pflegegeldbezug
- Stellen eines Antrages
- Der Kurs muss von der Hauptpflegeperson selbst absolviert werden und kann nur für einen Zeitraum von höchstens 4 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.
- Nachweis der Kurskosten und über die Absolvierung des Kurses
- Inhaltliche Eignung der Kurse:
o Der Kurs muss durch eine Person veranstaltet werden, die über die berufsrechtliche Befugnis zur Erbringung von Pflegetätigkeiten verfügt - Einkommensnachweis: Obergrenze monatliches Netto-Gesamteinkommen des Zuwendungswerbers/der Zuwendungswerberin: € 2.000,00
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024