Finanzielle Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung bei pflegerelevante Kursen
Zuwendungen zu den Kosten von Pflegekursen für pflegende Angehörige
- Pflegegeldbezug
- Stellen eines Antrages
- Der Kurs muss von dem:der Zuwendungswerber:in absolviert werden.
Diese Person muss nicht unbedingt die Hauptpflegeperson sein. Es muss sich gemäß der Richtlinien beim:bei der Zuwendungswerber:in lediglich um eine:n nahe:n Angehörige:n handeln. - Weiters gibt es für den Kurs keine zeitliche Begrenzung. Die jährliche Höchstzuwendung beträgt jedoch pro pflegebedürftiger Person EUR 200,00.
- Nachweis der Kurskosten und über die Absolvierung des Kurses
- Inhaltliche Eignung der Kurse:
- Der Kurs muss durch eine Person veranstaltet werden, die über die berufsrechtliche Befugnis zur Erbringung von Pflegetätigkeiten verfügt - Einkommensnachweis: Obergrenze monatliches Netto-Gesamteinkommen des Zuwendungswerbers/der Zuwendungswerberin: € 2.000,00
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2025