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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Finanzielle Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung bei pflegerelevante Kursen

Zuwendungen zu den Kosten von Pflegekursen für pflegende Angehörige

  • Pflegegeldbezug
  • Stellen eines Antrages
  • Der Kurs muss von dem:der Zuwendungswerber:in absolviert werden.
    Diese Person muss nicht unbedingt die Hauptpflegeperson sein. Es muss sich gemäß der Richtlinien beim:bei der Zuwendungswerber:in lediglich um eine:n nahe:n Angehörige:n handeln.
  • Weiters gibt es für den Kurs keine zeitliche Begrenzung. Die jährliche Höchstzuwendung beträgt jedoch pro pflegebedürftiger Person EUR 200,00.
  • Nachweis der Kurskosten und über die Absolvierung des Kurses
  • Inhaltliche Eignung der Kurse:
    - Der Kurs muss durch eine Person veranstaltet werden, die über die berufsrechtliche Befugnis zur Erbringung von Pflegetätigkeiten verfügt
  • Einkommensnachweis: Obergrenze monatliches Netto-Gesamteinkommen des Zuwendungswerbers/der Zuwendungswerberin: € 2.000,00

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2025