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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Finanzielle Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung bei pflegerelevante Kursen

Zuwendungen zu den Kosten von Pflegekursen für pflegende Angehörige

  • Pflegegeldbezug
  • Stellen eines Antrages
  • Der Kurs muss von der Hauptpflegeperson selbst absolviert werden und kann nur für einen Zeitraum von höchstens 4 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.
  • Nachweis der Kurskosten und über die Absolvierung des Kurses
  • Inhaltliche Eignung der Kurse:
    o Der Kurs muss durch eine Person veranstaltet werden, die über die berufsrechtliche Befugnis zur Erbringung von Pflegetätigkeiten verfügt
  • Einkommensnachweis: Obergrenze monatliches Netto-Gesamteinkommen des Zuwendungswerbers/der Zuwendungswerberin: € 2.000,00

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024