Arbeitslosenversicherung - Voraussetzungen
Pflegezeiten können auf die Rahmenfristerstreckung in der Arbeitslosenversicherung angerechnet werden.
Anrechnung der Pflegezeiten
- Leistung
- Voraussetzungen
Vorliegen einer begünstigten Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung zur Pflege eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld mindestens Stufe 3
ODER
Vorliegen einer kostenlosen Selbstversicherung in der Pensionsversicherung zur Pflege eines behinderten Kindes.
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2025