Vorsorgevollmacht - Ansprechstelle
Seit dem 01. Juli 2018 gibt es keinen Unterschied mehr zwischen einer einfachen und einer qualifizierten Vorsorgevollmacht. Pflicht ist die Eintragung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV).
Die folgenden Angaben bieten lediglich eine Übersicht. Holen Sie auf jeden Fall eine fundierte rechtliche Auskunft ein.
Vorsorgevollmacht
- Möglichkeiten
- Voraussetzungen
- Ansprechstelle
Link: Weitere Information zur Vorsorgevollmacht - Justizministerium
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024