Familienhospizkarenz - Änderung der Auszahlung des Pflegegeldes - Ansprechstelle
Arbeitnehmer/Innen können im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum begleiten.
Arbeitnehmer/Innen können im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum bei reduzierter Arbeitszeit begleiten.
Allgemeines
Härteausgleich
Änderung der Auszahlung des Pflegegeldes
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Ansprechstelle
Stelle, die das Pflegegeld auszahlt
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024
Vorrang bei Bezug fälligen Pflegegeldes und Fortsetzung des Verfahrens