Obergrenze für Rezeptgebühren
Wer seine persönliche Obergrenze erreicht, zahlt für den Rest des Jahres keine Rezeptgebühr mehr.
Die Obergrenze der Rezeptgebühr beträgt zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens der/s Versicherten (ohne Sonderzahlungen). Wer seine persönliche Obergrenze erreicht, zahlt für den Rest des Jahres keine Rezeptgebühr mehr.