Pflegekarenzgeld
Bei einer Pflegekarenz oder Neuanträgen auf Familienhospizkarenz (= völlige Freistellung von der Arbeit), besteht seit ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld.
Bei einer Pflegekarenz oder Neuanträgen auf Familienhospizkarenz (= völlige Freistellung von der Arbeit), besteht seit ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld.