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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Pflegekarenzgeld - Voraussetzungen

Bei einer Pflegekarenz oder Neuanträgen auf Familienhospizkarenz (= völlige Freistellung von der Arbeit), besteht seit 01.01.2014 ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld.

 

• Stellen eines Antrages auf Pflegekarenzgeld beim Sozialministeri-umservice des Bundeslandes
• Aufrechtes Dienstverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze (2024: € 518,44) ODER Bezug von
  Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe
• Nachweis einer Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit ODER Nachweis der Inanspruchnahme einer
  FHK
• Bei Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe: Abmeldung vom Bezug
• Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, Stief-, Wahl- oder Pflege-kinder
• Die Person, die Pflegekarenzgeld bezieht, trägt wesentlich zum Unterhalt von Kindern bei

Genauere Informationen zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte folgender Checklist 

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024