Pflegekarenzgeld - Voraussetzungen
Bei einer Pflegekarenz oder Neuanträgen auf Familienhospizkarenz (= völlige Freistellung von der Arbeit), besteht seit 01.01.2014 ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld.
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Möglichkeiten
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Voraussetzungen:
• Stellen eines Antrages auf Pflegekarenzgeld beim Sozialministeriumservice des Bundeslandes
• Aufrechtes Dienstverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze (2025: € 551,10) ODER Bezug von
Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe
• Nachweis einer Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit ODER Nachweis der Inanspruchnahme einer
FHK
• Bei Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe: Abmeldung vom Bezug
• Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, Stief-, Wahl- oder Pflegekinder
• Die Person, die Pflegekarenzgeld bezieht, trägt wesentlich zum Unterhalt von Kindern bei
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 2025