Steuerlich Absetzbarkeit
Aufwendungen, die durch Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit entstehen, können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuererklärung beziehungsweise Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
Aufwendungen, die durch Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit entstehen, können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuererklärung beziehungsweise Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.