Steuerliche Absetzbarkeit - Voraussetzungen
Aufwendungen, die durch Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit entstehen, können als Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuererklärung beziehungsweise Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
Aufwendungen, die durch Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit entstehen, können als Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuererklärung beziehungsweise Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
Steuerliche Absetzbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen für die Betreuung und Pflege
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Voraussetzungen
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater bzw. ihrer Steuerberaterin über die konkreten Möglichkeiten Ihrer Situation.
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024